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Die EU hat eine Richtlinie beschlossen, durch die Einwegplastik eingedämmt werden soll. Dies betrifft in besonderem Filter für Tabakprodukte. Neben Zigarettenfilter sind somit gerade auch Pfeifenfilter betroffen.
Das Thema ist bereits seit ungefähr dem Jahre 2010 bekannt. In der EU kam es jedoch erst 2019 zu Beschlüssen, die die Rechtslage künftig klar regeln. Näheres ist unten verlinkt und nachzulesen.
Sicherlich haben Sie schon bemerkt, dass viele Filterprodukte in den letzten Jahren anders angeboten werden als bisher. Die ersten neu gedachten Produkte kamen um das Jahr 2016 auf den Markt in Deutschland. Inzwischen ist Plastik bei Filterprodukten völlig verbannt worden. In Der Folge änderten sich nicht nur die Verpackungen von allerlei Tabakfiltern. Auch der Aufbau der Produkte wurde grundsätzlich verändert.
Zigarettenfilter: Zigarettenfilter enthalten Zellulose Acetat (Celluloseacetat). Dabei handelt es sich um einen klassischen Kunststoff, der allerdings biologisch schlecht abbaubar ist. Mindestens mittelfristig muss das Material daher vom Markt verschwinden. Wenn sich ihr Standardprodukt noch nicht änderte, wird es das sehr wahrscheinlich bald tun. Es sind durchaus Unterschiede in der Funktion für den Stammkäufer feststellbar. Unserem Ermessen nach hat sich die Produktqualität aber insgesamt nicht verschlechtert.
Zigarettenspitzen: Zigarettenspitzen dürfen als wiederverwendbares Produkt nach wie vor verkauft werden. Allerdings kann sich bei einer Kombination aus FIlter und Zigarettenspitze das Filtermaterial in den letzten Jahren auch geändert haben.
Pfeifenfilter: Auch bei Pfeifenfiltern gilt dasselbe wie für Zigarettenfilter. Hier geht es aber vor allem um den Austausch von Plastikappen, weniger das Filtermaterial an sich. Unterschiede sind aber auch hier für den Konsumenten feststellbar.
Falls Sie näheres zur Richtlinie lesen möchten, folgen Sie bitte Folgenden Informationen:
Am 21.05.2019 wurde in Brüssel die EU-Richtlinie zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik verabschiedet. Die Richtlinie sieht auch Regelungen für Tabakproduktfilter vor: unter anderem die Beteiligung der Hersteller an den Entsorgungskosten und zusätzliche Kennzeichnungspflichten der Packung.
Unser Rat: Nehmen Sie immer einen Taschenascher mit. Damit lässt sich die Problematik der Entsorgung stets umgehen.